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Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts

Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird

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«Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er das Ablegen von Gelübden verbot und sagte: „Es bringt nichts Gutes, jedoch wird dadurch das Vermögen des Geizigen herausgeholt.“»

Meaning translation ·

Explanation

The meaning in a few plain lines

Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte das Gelübde, und das ist, dass man sich selbst etwas auferlegt, wozu der Gesetzgeber (Allah) einen nicht verpflichtet hat. Und er sagte, dass das Gelübde weder etwas voranbringt noch etwas verzögert. Durch das Gelübde wird nur vom Geizigen, der nur das tut, wozu er verpflichtet ist, Vermögen rausgeholt. Und (er sagte,) dass das Gelübde nichts hervorbringt, was nicht bereits für ihn bestimmt war.

Source
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)
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