Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird
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«Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er das Ablegen von Gelübden verbot und sagte: „Es bringt nichts Gutes, jedoch wird dadurch das Vermögen des Geizigen herausgeholt.“»Meaning translation ·
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