Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
Von Ma'dan Ibn Abi Talhah Al-Ya'mari wird überliefert, dass er sagte:
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«Von Ma'dan Ibn Abi Talhah Al-Ya'mari wird überliefert, dass er sagte: „Ich traf Thawban, den freigelassenen Sklaven des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und sagte: ‚Berichte mir von einer Tat, die ich tun kann, damit Allah mich dadurch ins Paradies eintreten lässt.‘ Oder er (Ma'dan) sagte: Ich sagte: ‚Von den Taten, die Allah am liebsten sind.‘ Er schwieg. Dann fragte ich ihn erneut, und er schwieg. Dann fragte ich ihn ein drittes Mal, und er sagte: ‚Ich fragte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - danach, und er sagte: „Bemühe dich um häufige Niederwerfungen vor Allah, denn du machst keine Niederwerfung vor Allah, ohne dass Allah dich dadurch um einen Rang erhöht und dir dadurch eine Sünde vergibt.“‘ Ma'dan sagte: ‚Dann traf ich Abu Ad-Darda' und fragte ihn, und er sagte mir dasselbe wie Thawban.‘“»Meaning translation ·
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