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Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts

Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagte: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:

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«Von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - wird überliefert, dass sie sagte: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Beschimpft nicht die Toten, denn sie sind bereits zu dem gelangt, was sie (zu Lebzeiten) vorausgeschickt haben.‘“»

Meaning translation ·

Explanation

The meaning in a few plain lines

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt die Unzulässigkeit, die Toten zu beschimpfen oder ihre Ehre zu verletzen. Solches Verhalten wird als unsittlich angesehen, da die Verstorbenen bereits das erreicht haben, was sie durch ihre Taten verdient haben, seien es gute oder schlechte Taten. Das Beschimpfen der Toten erreicht sie nicht, sondern schadet eher den Lebendigen.

Source
Überliefert von al-Bukhari
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