Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
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«Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
"Wenn jemand verschlafen hat, so dass er sein Sechzigstel des
Qur’an (Hisb) oder einen Teil davon nicht rezitieren konnte, und er holt es zu einer beliebigen Zeit zwischen dem Morgengebet und dem Mittagsgebet
nach, dann wird ihm dies angerechnet wie das Rezitieren in der Nacht."
[Sahih Muslim, 747]»Meaning translation ·
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