Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
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«Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Es gibt keine Tage, an denen gute Taten Allah lieber sind als an diesen Tagen.‘“ Gemeint sind die ersten zehn Tage (von Dhul-Hijjah). Sie fragten: „O Gesandter Allahs, nicht einmal das Kämpfen auf dem Weg Allahs?“ Er antwortete: „Nicht einmal das Kämpfen auf dem Weg Allahs, es sei denn, jemand geht mit sich selbst und seinem Vermögen hinaus und kehrt mit nichts davon zurück.“»Meaning translation ·
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