Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
Von Ka'b Ibn 'Ujrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
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«Von Ka'b Ibn 'Ujrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gibt Dinge nach jedem Pflichtgebet, die derjenige, der sie spricht - oder der sie umsetzt - nicht enttäuscht wird. Dreiunddreißigmal Tasbih (Subhanallah), dreiunddreißigmal Tahmid (Alhamdulillah) und vierunddreißigmal Takbir (Allahu Akbar).“»Meaning translation ·
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