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Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts

Von Ka'b Ibn 'Ujrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:

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«Von Ka'b Ibn 'Ujrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gibt Dinge nach jedem Pflichtgebet, die derjenige, der sie spricht - oder der sie umsetzt - nicht enttäuscht wird. Dreiunddreißigmal Tasbih (Subhanallah), dreiunddreißigmal Tahmid (Alhamdulillah) und vierunddreißigmal Takbir (Allahu Akbar).“»

Meaning translation ·

Explanation

The meaning in a few plain lines

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - informierte über Bittgebete; derjenige, der sie spricht wird weder verlieren noch bereuen. Vielmehr erhält er für diese Worte Belohnung. Sie folgen aufeinander und werden nach dem Pflichtgebet gesprochen, und zwar: „Subhanallah“ (Gepriesen sei Allah) dreiunddreißig Mal, was bedeutet, Ihn (Allah) - erhaben ist Er - von jedem Mangel freizusprechen. „Alhamdulillah“ (Das Lob gebührt Allah) dreiunddreißig Mal, was bedeutet, Allah mit vollkommener Vollkommenheit zu beschreiben, zusammen mit Seiner Liebe und Seiner Verherrlichung. „Allahu Akbar“ (Allah ist der Größte) vierunddreißig Mal, denn Allah ist größer, gewaltiger und mächtiger als alles andere.

Source
Überliefert von Muslim
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