Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
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«Der Prophet ﷺ sagte :
„Wer dem Fastenden etwas zum Fastenbrechen gibt, der erhält denselben Lohn, nur wird vom Lohn des Fastenden nichts vermindert.“
[At-Tirmidhi 807]»Meaning translation ·
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