Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
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«Abū Huraira, (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), berichtete, dass der Prophet, (Allāhs Segen und Friede auf ihm), sagte:
”Wer Sachen von den Leuten mit der Absicht borgt, diese zurückzugeben, dem wird Allāh zur Erfüllung verhelfen; und wer Sachen von den Leuten mit der Absicht borgt, diese zu unterschlagen, den lässt Allāh ins Verderben stürzen.
[Sahih al-Buchari, 2387]»Meaning translation ·
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