Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
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«Abū Huraira (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allāhs Segen und Friede auf ihm) sagte:”Allāh sagte:»Ich werde Selbst für drei Arten von Menschen am Tage der Auferstehung ein Gegner sein: Für einen Menschen, der ein Versprechen durch einen Schwur in Meinem Namen abgab und danach untreu handelte; und für einen Menschen, der einen Freien (als Sklaven) verkaufte und den Erlös davon unterschlug; und für einen Menschen, der einen anderen in seinen Dienst einstellte und ihm für die von ihm geleistete Arbeit keinen Lohn zahlte.«“
[Sahih al-Buchari, 2227]»Meaning translation ·
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