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Fiqh al-Usrah - Familienrecht
Die islamische Gesellschaft
4 hadiths
Ehe
5
Unterhalt
2
اللباس والزينة
3
Die islamische Gesellschaft
4
Vorschriften, die speziell Frauen betreffen
10
Vorschriften, die Neugeborene betreffen
1
4 hadiths
Von 'Abdullah Ibn 'Amr - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Derjenige, der die verwandtschaftlichen Beziehungen pflegt, ist nicht der, der gleiches mit gleichem vergilt! Vielmehr ist derjenige, der die verwandtschaftlichen Beziehungen pflegt, der, der sie pflegt, wenn sie abgebrochen wurden!“
Überliefert von al-Bukhari
عن عبد الله بن عمر رضي الله عنهما عن النبي صلى الله عليه وسلم قال: «المؤمن الذي يخالط الناس، ويصبر على أذاهم خير من الذي لا يخالط الناس ولا يصبر على أذاهم».
رواه الترمذي وابن ماجه وأحمد
Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ gesagt hat: „Allah -erhaben ist Er - billigt von euch dreierlei und verabscheut von euch dreierlei: Er billigt, dass ihr Ihm dient und Ihm nichts zur Seite setzt, dass ihr euch allesamt am Seile Allah festhaltet und dass ihr euch nicht spaltet; und Er verabscheut von euch die Verbreitung von Gerüchten das lange Hin- und Herreden, die sinnlose Fragerei und das Verschwenden von Geld." [Sahih Muslim, 1715]
Abu Musa berichtete: ”Der Prophet (Allāhs Segen und Friede auf ihm) sagte: »Wahrlich, der Gläubige ist für den Gläubigen wie ein Mauerwerk; ein Teil hält den anderen fest.« Und er schob demonstrativ seine Finger ineinander.“ [Sahih al-Buchari, 481]