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Das Gute gebieten das Schlechte verbieten
Einordnung der Aufgabe das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten nach islamischem Recht
1 hadiths
Einordnung der Aufgabe das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten nach islamischem Recht
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أصول الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر
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1 hadiths
Von Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Wer von euch etwas Übles sieht, so soll er es mit seiner Hand ändern. Wenn er dazu nicht imstande ist, dann mit seiner Zunge. Wenn er (auch) dazu nicht imstande ist, dann mit seinem Herzen, und dies ist die schwächste Art des Glaubens.‘“
Überliefert von Muslim