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Politik nach islamischem Recht
Rechte des Imam - des islamischen Herrschers gegenüber seines Volkes
3 hadiths
Aufgaben des Imam - des islamischen Herrschers
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Rechte des Imam - des islamischen Herrschers gegenüber seines Volkes
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3 hadiths
Adi Ibn 'Amira Al-Kindi (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allāhs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) sagen: »Wenn wir jemanden von euch mit einem Verwaltungsposten betrauen, und er verbirgt vor uns eine Nadel oder mehr, dann ist das eine Unterschlagung, die er am Tag der Auferstehung mitbringen wird.«" [Sahih Muslim, 1833]
عن ابن عمر رضي الله عنهما مرفوعاً: «على المرء المسلم السمع والطاعة فيما أحب وكَرِهَ، إلا أن يُؤمر بمعصية، فإذا أُمِرَ بمعصية فلا سمع ولا طاعة».
متفق عليه
Abū Huraira, (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), berichtete, dass der Gesandte Allāhs, (Allāhs Segen und Friede auf ihm), sagte: "Wer mir Gehorsam leistet, der leistet in Wirklichkeit Gehorsam gegenüber Allāh; und wer mir Ungehorsam leistet, der leistet in Wirklichkeit Ungehorsam gegenüber Allāh" [Sahih al-Buchari und Muslim]