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Zakah - die Armensteuer
زكاة الفطر
2 hadiths
Die Pflicht die Armensteuer der Zakah zu entrichten und die rechtliche Einordnung dessen, der es unterlässt
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زكاة الفطر
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Freiwillige Almosen
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2 hadiths
Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verpflichtete die Zakat Al-Fitr in Höhe eines Sa' von Datteln oder eines Sa' von Gerste für den Sklaven und den Freien, den Mann und die Frau, den Kleinen und den Großen unter den Muslimen und ordnete an, dass sie vor dem Hinausgehen der Menschen zum Gebet entrichtet werden soll.“
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)
Von Ibn ‘Abbas wurde überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ legte die (Abgabe von) Zakat Al-Fitr auf, als Reinigung für den Fastenden von Unsinn und obszönem Reden und als Speise für die Bedürftigen. Wer es vor dem Gebet abgibt, so ist es eine akzeptierte Zakaat. Und wer es nach dem Gebet abgibt, so ist es eine Spende.“ [Sunan Abi Dawud 1609]