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Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts

Von 'Uqbah Ibn 'Amir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:

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«Von 'Uqbah Ibn 'Amir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wehe euch vor dem Eintreten bei den Frauen.“ Da sagte ein Mann von den Ansar: „O Gesandter Allahs, was sagst du über den Schwager?“ Er sagte: „Der Schwager ist der Tod.“»

Meaning translation ·

Explanation

The meaning in a few plain lines

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnt vor der Mischung mit fremden Frauen und sagte: „Fürchtet für eure Seelen das Eintreten bei den Frauen und das Eintreten der Frauen bei euch.“ Da sagte ein Mann von den Ansar: „Was sagst du über die Verwandten des Ehemannes, wie der Bruder des Ehemannes, der Sohn seines Bruders, sein Onkel, sein Cousin, der Sohn seiner Schwestern und anderen, die der Frau zur Heirat erlaubt wären, wenn sie nicht verheiratet wäre?“ Da sagte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Fürchtet ihn so, wie ihr den Tod fürchtet, denn das Alleinsein mit den Verwandten des Ehemannes führt zur Versuchung und zum Untergang der Religion. Die Nahestehenden des Mannes, bis auf seine Vorväter und Söhne, müssen noch vor dem Fremden am Eintreten gehindert werden, da das Alleinsein mit einem Nahestehendes des Ehemannes wahrscheinlicher/öfter ist als das Alleinsein mit jemand anderem. Das Übel wird von ihm eher erwartet als von jemand anderem und die Versuchung ist möglicher, da er Zugang zur Frau hat und alleine mit ihr sein könnte, ohne dass jemand dies missbilligt, da es 'notwendig' ist und man ihn nicht vor ihr verbergen kann, da die Traditionen leichtsinnig damit umgehen, sodass ein Mann mit der Frau seines Bruders alleine ist. Dieser ähnelt dem Tod im Übel und Verderben, im Gegenteil zum fremden Mann, vor dem (lediglich) gewarnt wird.“

Source
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)
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