TopicFiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
288 hadiths
288 hadiths
Salmān Al-Fārisyy berichtete, dass der Prophet (Allāhs Segen und Friede auf ihm) sagte:
”Keiner von euch wird sich am Freitag einer Ganzwaschung seines Körpers unterziehen, sich soweit reinigen, wie dies ihm nur möglich ist, sich mit seinem (duftenden) Öl pflegen oder sich von dem Duft seines Hauses parfümieren, alsdann hinausgehen und (auf dem Weg) nicht zwischen zwei Personen laufen (um sie voneinander zu trennen), dann beten, was ihm zur Pflicht gemacht ist und zuhören, wenn der Imām spricht, ohne dass ihm (jede Sünde) vergeben wird, die zwischen diesem und dem vergangenen Freitag zurückliegt.“
[Sahih al-Buchari, 883]
Abū Huraira, (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), berichtete, dass der Prophet, (Allāhs Segen und Friede auf ihm), sagte:
”Wer Sachen von den Leuten mit der Absicht borgt, diese zurückzugeben, dem wird Allāh zur Erfüllung verhelfen; und wer Sachen von den Leuten mit der Absicht borgt, diese zu unterschlagen, den lässt Allāh ins Verderben stürzen.
[Sahih al-Buchari, 2387]